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Mehr erfahren Was kostet mich die Betreuung? Wir betreuen Sie. Garantiert und persönlich. Mehr erfahren Was kostet mich die Betreuung? Wir betreuen Sie. Garantiert und persönlich.

Wie gestalten wir unsere Zusammenarbeit?

Für einen Erstkontakt ist es uns wichtig, das persönliche Gespräch in der vertrauten Umgebung des Hilfsbedürftigen zu suchen und dabei gleich die anfallenden Aufgaben zu besprechen.

Eine Haushaltshilfe kann verschiedene Tätigkeiten übernehmen, von einfachen Putzarbeiten bis hin zur kompletten Erledigung des Haushalts. Was alles dazu gehört, sollten wir bei diesem Erstkontakt genau festlegen. Als Hilfestellung benutzen wir hier die Leistungskataloge des bpa ( Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.), der auch die Abrechnung der jeweiligen Arbeiten regelt.

Üblich sind meist Putzarbeiten wie Staubwischen, Staubsaugen und Aufräumen, aber auch die Grundreinigung von Küche und Bad gehört oft dazu, nicht zu vergessen das Reinigen der Fenster, was je nach Anzahl der Fenster einen besonders großen Zeitaufwand darstellt. Auch Müll entsorgen, Mülltüten wechseln, Betten neu beziehen, Pflanzen gießen, den Hausflur reinigen gehören zu den üblichen Verrichtungen einer Haushaltshilfe.

Tranparente Kosten

Leistungsnachweise und Abrechnung gemäß Kostenvoranschlag
offene Darlegung der Abrechnungen mit den Kostenträgern
direkte Abrechnung mit den Kostenträgern möglich
Abrechnung erfolgt gemäß Leistungskatalog bpa

Wie rechnen wir ab?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten unsere erbrachten Leistungen abzurechnen.

Unfallversicherungen

Hatten Sie einen Sport-oder Wegeunfall, einen Unfall im eigenen Haus und kommen aus der REHA nach Hause, können uns die Versicherungen mit der Betreuung beauftragen und dann rechnen wir nach deren Leistungskatalog ab.

Pflegekasse: Entlastungsleistungen

Haben Sie von der Pflegekasse eine Pflegestufe zugesprochen bekommen, erhalten Sie in den meisten Fällen gleich den Anspruch auf Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter. Die Höhe beträgt hier monatlich 125,-€

Diesen Betrag kann man bei der Pflegekasse inzwischen bis zu 18 Monate ansparen, danach entfällt er. Eine Auszahlung an den Pflegebedürftigen ist nicht vorgesehen.

Pflegekasse: Verhinderungspflege

Pflegebedürftige erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre pflegenden Angehörigen eine Vertretung brauchen. Das können stellvertretend Pflegehilfskräfte, weitere Angehörige, Nachbarn oder Freunde sein.

Der §39 im SGB XI regelt Leistungen, Umfang und Kosten der Verhinderungspflege. Damit Sie sich von der anstrengenden Pflege- und Betreuung Ihres Angehörigen erholen können, können Sie bis zu sechs Wochen im Jahr die Leistungen der Verhinderungspflege (1.612 Euro) nutzen, entweder für einen Urlaub von der Pflege oder für stundenweise Auszeiten über das Jahr verteilt.

Privat-Rechnung

Auch privatversicherte Patienten können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Hier bekommen Sie auf der Grundlage der Abrechnung nach SGB XI eine Privatrechnung ausgestellt, welche Sie uns überweisen und Ihrer Pflegeversicherung zur Erstattung auf Ihr Konto vorlegen.

Ihre Vorteile

völlig transparente Rechnungslegung
kein unnötiger Gang zur Kasse
Überwachung des Guthabens bei Entlastungsleistungen
Kostenkontrolle durch Zeitnachweise